Finanzierung

Die finanziellen Mittel der Genossenschaft erlauben den Einbau der Genossenschaftswohnungen in das bestehende Gebäude. Sie reichen aber nicht, um den Mehraufwand der Renovation des historischen Gebäudes und der sozial und kulturell wichtigen, gemeinnützigen Räume auch noch zu finanzieren. Daher sind wir auf breite Unterstützung durch verschiedenste Geldgeber angewiesen.

Wir haben unser Budget laufend überprüft. Ursprünglich sah das Projekt Ausgaben vor von Fr. 7.95 Mio., was uns zu enorme Kürzungen und baulichen Einschränkungen zwang. Zu Beginn der Bauarbeiten lag das Budget bei Fr. 7.4 Mio. Leider konnte die Coronavirus-bedingte Teuerung in den Jahren 2021 und 2022 nicht durch weitere Einsparungen aufgefangen werden, wodurch wir nun (Stand 1.9.2023) mit Fr. 7'650'000.- rechnen müssen.

Finanzierung (Stand 1. September 2023)
Total CHF

7'650'000

Eigenkapital (Genossenschaftsscheine von Genossenschaftern und Firmen) CHF

431'000

Darlehen (unverzinst) CHF

100'000

Beitrag der Denkmalpflege (Kanton, Bund, Gemeinde) CHF

317'000

langfristiges Darlehen (Vorzugszins) CHF

800'000

Fonds de Roulement* CHF

440'000

Solinvest** CHF

110'000

Hypothek (Ersparniskasse Schaffhausen) CHF

3'800'000

Bisherige Zuwendungen ( Stiftungen und Private) CHF

1'392'000

Finanzierungslücke (Stand 1. September 2023) CHF

260'000

Mit Verfügung vom 29. Mai 2020 hat das Kantonale Steueramt Schaffhausen die Genossenschaft Rebstock Rüdlingen in Bezug auf ihre kulturellen und sozialen Angebote von der Steuerpflicht befreit.

Sind die Investitionen langfristig tragbar?

Die Nettomietzinseinnahmen sind bei Vermietung aller Wohnungen und Mietflächen pro Jahr veranschlagt auf CHF 250'000.-

Durch einen kalkulierten Leerstand von 5% resultiert ein Betriebsertrag von rund CHF 237'500.-

Diese Summe erlaubt es, den jährlichen Betriebsaufwand, den gesamten Zinsaufwand und die Darlehen (2. Hypothek innert 10 Jahren und Fonds de Roulement innert 20 Jahren) zurückzuzahlen. Zudem sollte es möglich sein, in vernünftigem Mass einen Reparaturfonds zu äufnen.

Genossenschafter werden

Sie können Rebstock-Genossenschafter werden durch Zeichnung eines oder mehrerer Anteilscheine  im Wert von je 1‘000 CHF.

Wir erwarten von den Genossenschaftern, dass sie ihr gezeichnetes Genossenschaftskapital während mindestens 5 Jahren in der Genossenschaft belassen. Rückforderungen richten sich nach den Statuten.

Sie finden unten den Link zu unseren Statuten. Sie können auch ein Beitrittssformular herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Bitte senden Sie dieses Formular an die im Formular aufgeführte Adresse. Zur Einzahlung können Sie den angehängten Einzahlungsschein verwenden.

 

Im Weiteren suchen wir:

  • Mieter
  • Gönner

Möchten Sie uns unterstützen

Unsere Bankverbindung:

Bitte benutzen Sie das Konto "Genossenschaft", wenn Sie der Genossenschaft beitreten möchten. Für Spenden- und Stiftungsgelder, die der Finanzierung kultureller und sozialer Angebote dienen, benutzen Sie bitte das Konto "Kultur und Soziales".

 

Konto: Genossenschaft Konto: Kultur und Soziales (Steuerfrei)

Genossenschaft zum Rebstock Rüdlingen
c/o Claudia und Hans Lutz
Oberdorfweg 4
8455 Rüdlingen

IBAN: CH54 0683 5585 2025 3749 5

Genossenschaft zum Rebstock Rüdlingen
Kultur und Soziales
Oberdorfweg 4
8455 Rüdlingen

IBAN: CH64 0683 5585 2025 3750 9

Download: QR-Rechnung Genossenschaft

Download: ESR "Kultur und Soziales"

Verdankungen

Herzlichen Dank den zahlreichen Stiftungen und Spendern, die uns mit Ihren grosszügigen Zuwendungen unterstützen. Diese tragen massgeblich dazu bei, dass die sozialen und kulturellen Aktivitäten im Rebstock aufblühen und das Rüdlinger Dorfleben bereichern.

Zu unseren Unterstützern dürfen wir unter anderem die nachfolgenden Stiftungen zählen: