Die finanziellen Mittel erlauben den Einbau der Genossenschaftswohnungen in das bestehende Gebäude. Sie reichen aber nicht, um den Mehraufwand der Renovation des historischen Gebäudes und der sozial und kulturell wichtigen, gemeinnützigen Räume auch noch zu finanzieren. Daher sind wir auf breite Unterstützung durch verschiedenste Geldgeber angewiesen.
Wir haben unser Budget laufend überprüft und wir konnten feststellen, dass wir nach diversen Vereinfachungen etwas günstiger geworden sind. Das unten stehende Budget wiedergibt den Stand vom 10. August 2020. Das ursprüngliche Budget war höher.
Total | chf | 7'400'000 |
Eigenkapital (Genossenschaftsscheine von Genossenschaftern und Firmen) | chf | 500'000 |
Darlehen (unverzinst) | chf | 100'000 |
Beitrag der Denkmalpflege (Kanton, Bund, Gemeinde) | chf | 250'000 |
langfristige Darlehen (verzinst) | chf | 800'000 |
Fonds de Roulement* | chf | 440'000 |
Solinvest** | chf | 110'000 |
Hypothek (ZKB) | chf | 3'600'000 |
Bisher zugesagte Zuwendungen von Stiftungen | chf | 1'020'000 |
Finanzierungslücke (Stand 10. August 2020) | chf | 580'000 |
Mit Verfügung vom 29. Mai 2020 hat das Kantonale Steueramt Schaffhausen die Genossenschaft Rebstock Rüdlingen in Bezug auf ihre kulturellen und sozialen Angebote von der Steuerpflicht befreit.
Die Nettomietzinseinnahmen sind pro Jahr veranschlagt auf CHF 212'000.-
Durch einen kalkulierten Leerstand von 5% resultiert ein Betriebsertrag von rund CHF 200'000.-
Diese Summe erlaubt es, den jährlichen Betriebsaufwand, den gesamten Zinsaufwand und die Darlehen (2. Hypothek innert 10 Jahren und Fonds de Roulement innert 20 Jahren) zurückzuzahlen. Zudem wird es möglich sein, einen Reparaturfonds in vernünftigem Mass zu äufnen.
Sie können Rebstock-Genossenschafter werden durch Zeichnung eines oder mehrerer Anteilscheine im Wert von je 1‘000 CHF.
Wir erwarten von den Genossenschaftern, dass sie ihr gezeichnetes Genossenschaftskapital während mindestens 5 Jahren in der Genossenschaft belassen. Rückforderungen richten sich nach den Statuten.
Sie finden unten den Link zu unseren Statuten. Sie können auch ein Beitrittssformular herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Bitte senden Sie dieses Formular an Claudia Lutz, Oberdorfweg 4, 8455 Rüdlingen. Zur Einzahlung können Sie den angehängten Einzahlungsschein verwenden.
Im Weiteren suchen wir:
Schaffhauser Kantonalbank
Genossenschaft zum Rebstock Rüdlingen
c/o Claudia und Hans Lutz
Oberdorfweg 4
8455 Rüdlingen
IBAN: CH43 0078 2008 2480 2510 1
Konto: 82-50-5